Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, der Gemeinde Untermerzbach und des Marktes Maroldsweisach für das gemeinsame Ferienabenteuer
- Teilnehmerkreis
Am Ferienabenteuer dürfen alle Kinder im Verwaltungsbereich der Stadt Ebern, der
Gemeinden Rentweinsdorf, Pfarrweisach, Untermerzbach und Maroldsweisach im Alter
zwischen 6 und 12 Jahren teilnehmen.
Das Angebot ist für Teilnehmer aus den jeweiligen Kommunen und den zughörigen Ortsteilen
selbst gedacht. Eine Anmeldung von Teilnehmern, die außerhalb des Kommunengebietes
wohnen, erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung des Anbieters. Es liegt im Ermessen des
Anbieters, ob die Anmeldung Bestand hat oder nicht. Der Teilnehmer wird schriftlich über die
Entscheidung informiert.
- Leistungsumfang
Das Ferienabenteuer findet in den Oster-, Pfingst- und Sommerferien statt. Die Betreuung
erfolgt durch die Arbeiterwohlfahrt Ebern. Die Kinder werden von 7:30 Uhr – 16:00 Uhr betreut.
Die Kinder erhalten ein Frühstück, Mittagessen und Getränke.
- Anmeldefrist
Der Anmeldezeitraum wird jeweils bekanntgegeben. Diese Frist dient der Planungssicherheit
des Veranstalters. Es stehen pro Tag 24 Plätze zur Verfügung. Nach Ablauf der Frist können
nur noch erworbene Plätze auf der Warteliste bei der Buchung berücksichtig werden.
- Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Buchung der Ferientage und der angezeigten
Buchungsbestätigung im System zustande. Die Buchungsbestätigung enthält die jeweils
gebuchten Tage und den zu zahlenden Betrag sowie die IBAN des Anbieters zur Zahlung des
Betrages.
Wird bei der Buchung nur ein Platz auf der Warteliste erworben, handelt es sich zunächst um
eine Buchungsanfrage. Sobald ein regulärer Platz frei wird, erhält der Nutzer vom Veranstalter
eine Meldung per Mail zum Nachrücken. Wird die E-Mail nicht bis 12 Uhr des darauffolgenden
Tages beantwortet, wird der Platz anderweitig vergeben.
- Fälligkeit der Zahlung
Mit Zustandekommen des Vertrages verpflichtet sich der Nutzer, die anfallenden Gebühren
auf das angegebene Bankkonto des Anbieters zu überweisen. Die Gebühren werden 6
Wochen vor dem ersten Tag des Beginns des jeweiligen Ferienzeitraums (erster Ferientag)
zur Zahlung fällig. Ist die Gebühr für die Teilnahme am Ferienabenteuer bis zum Fälligkeitstag
nicht eingegangen, entfällt der Anspruch auf den gebuchten Zeitraum.
Bei der Buchung einzelner Tage in einer Woche und späterer Zubuchung der restlichen Tage
einer Woche, werden die einzelnen Tage berechnet und nicht der kostengünstigere
Wochenpreis.
Bei der Inanspruchnahme eines freien Platzes innerhalb der 6 Wochen vor dem ersten Tag
des Beginns der jeweiligen Ferien (erster Ferientag) wird die Gebühr sofort zur Zahlung fällig.
Nach Eingang der Zahlung erhält der Nutzer mit einer Email weitere Informationen vom
Veranstalter.
- Rücktritt vom Vertrag
6.1 Rücktrittsrecht des Nutzers (Abmeldung):
Der Rücktritt erfolgt durch eindeutige Erklärung des Nutzers gegenüber dem Veranstalter. Die
Erklärung muss schriftlich erfolgen. Die Kontaktdaten des Veranstalters sind dem Angebot zu
entnehmen. Das Rücktrittsrecht (Abmeldung) gilt bis 6 Wochen vor Beginn des jeweiligen
Ferienzeitraums (erster Ferientag). Bis zu diesem Zeitpunkt wird die bereits entrichtete Gebühr
in voller Höhe erstattet.
Bei einer kurzfristigen Buchung von freien Plätzen innerhalb 6 Wochen vor dem ersten Tag
des Beginns des jeweiligen Ferienzeitraums (erster Ferientag) ist ein Rücktritt nicht mehr
möglich. Die Gebühren sind in voller Höhe zu entrichten und nicht erstattungsfähig.
Im Erkrankungsfall wird die Gebühr gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung in voller
Höhe, unabhängig vom Tag der Abmeldung, erstattet.
6.2 Rücktrittsrecht des Veranstalters:
a) Rücktritt wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
Werden die Veranstaltungskosten innerhalb der Zahlungsfrist nicht oder nicht
vollständig bezahlt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Eine Mahnung
oder weitere Fristsetzung ist hierzu nicht erforderlich. Der Nutzer wird schriftlich über
den Rücktritt informiert. Die Buchung verfällt ersatzlos, der gebuchte Platz wird im
Buchungssystem wieder verfügbar.
b) Ausfall eines Angebots
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn mit Ablauf der Anmeldefrist die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist (Mindestteilnehmerzahl 6 Kinder pro Tag je
Woche) oder wenn die Durchführung der Veranstaltung aus tatsächlichen oder
rechtlichen Gründen unmöglich ist oder wird. Der Veranstalter informiert umgehend alle
angemeldeten Nutzer. Ein Anspruch auf ein Ersatzangebot besteht nicht.
- Haftung und Ausschluss von der Teilnahme
Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter für
alle durch ihn, einen gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen verursachten
Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige durch ihn, einen gesetzlichen
Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden haftet der Veranstalter nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei durch den Veranstalter, einen gesetzlichen Vertreter
oder einen Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet
der Veranstalter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe
nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen
Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf.
Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Betreuungspersonen Folge zu leisten. Nur dann
sind die Teilnehmer im Rahmen einer Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Angebot
versichert. Ansonsten übernimmt der Veranstalter hier keine Haftung. Sollte ein Teilnehmer
aufgrund der Nichtbeachtung der Betreuungspersonen sich oder andere in Gefahr bringen
oder den Ablauf des Ferienabenteuers massiv stören, ist ein Ausschluss der Teilnahme im
Ermessen der Betreuungspersonen möglich. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der
Gebühr.
Bei erheblichen Störungen des Ferienabenteuers behält sich der Veranstalter vor, den
jeweiligen Teilnehmer auch für künftige Ferienabenteuer auszuschließen.