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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, der Gemeinde Untermerzbach und des Marktes Maroldsweisach für das gemeinsame Ferienabenteuer

  1. Teilnehmerkreis
    Am Ferienabenteuer dürfen alle Kinder im Verwaltungsbereich der Stadt Ebern, der Gemeinden Rentweinsdorf, Pfarrweisach, Untermerzbach und Maroldsweisach im Alter zwischen 6 und 12 Jahren teilnehmen. Das Angebot ist für Teilnehmer aus den jeweiligen Kommunen und den zughörigen Ortsteilen selbst gedacht. Eine Anmeldung von Teilnehmern, die außerhalb des Kommunengebietes wohnen, erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung des Anbieters. Es liegt im Ermessen des Anbieters, ob die Anmeldung Bestand hat oder nicht. Der Teilnehmer wird schriftlich über die Entscheidung informiert.

  2. Leistungsumfang
    Das Ferienabenteuer findet in den Oster-, Pfingst- und Sommerferien statt. Die Betreuung erfolgt durch die Arbeiterwohlfahrt Ebern. Die Kinder werden von 7:30 Uhr – 16:00 Uhr betreut. Die Kinder erhalten ein Frühstück, Mittagessen und Getränke.

  3. Anmeldefrist Der Anmeldezeitraum wird jeweils bekanntgegeben. Diese Frist dient der Planungssicherheit des Veranstalters. Es stehen pro Tag 24 Plätze zur Verfügung. Nach Ablauf der Frist können nur noch erworbene Plätze auf der Warteliste bei der Buchung berücksichtig werden.

  4. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt mit der Buchung der Ferientage und der angezeigten Buchungsbestätigung im System zustande. Die Buchungsbestätigung enthält die jeweils gebuchten Tage und den zu zahlenden Betrag sowie die IBAN des Anbieters zur Zahlung des Betrages. Wird bei der Buchung nur ein Platz auf der Warteliste erworben, handelt es sich zunächst um eine Buchungsanfrage. Sobald ein regulärer Platz frei wird, erhält der Nutzer vom Veranstalter eine Meldung per Mail zum Nachrücken. Wird die E-Mail nicht bis 12 Uhr des darauffolgenden Tages beantwortet, wird der Platz anderweitig vergeben.

  5. Fälligkeit der Zahlung Mit Zustandekommen des Vertrages verpflichtet sich der Nutzer, die anfallenden Gebühren auf das angegebene Bankkonto des Anbieters zu überweisen. Die Gebühren werden 6 Wochen vor dem ersten Tag des Beginns des jeweiligen Ferienzeitraums (erster Ferientag) zur Zahlung fällig. Ist die Gebühr für die Teilnahme am Ferienabenteuer bis zum Fälligkeitstag nicht eingegangen, entfällt der Anspruch auf den gebuchten Zeitraum. Bei der Buchung einzelner Tage in einer Woche und späterer Zubuchung der restlichen Tage einer Woche, werden die einzelnen Tage berechnet und nicht der kostengünstigere Wochenpreis. Bei der Inanspruchnahme eines freien Platzes innerhalb der 6 Wochen vor dem ersten Tag des Beginns der jeweiligen Ferien (erster Ferientag) wird die Gebühr sofort zur Zahlung fällig. Nach Eingang der Zahlung erhält der Nutzer mit einer Email weitere Informationen vom Veranstalter.

  6. Rücktritt vom Vertrag
    6.1 Rücktrittsrecht des Nutzers (Abmeldung):
    Der Rücktritt erfolgt durch eindeutige Erklärung des Nutzers gegenüber dem Veranstalter. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen. Die Kontaktdaten des Veranstalters sind dem Angebot zu entnehmen. Das Rücktrittsrecht (Abmeldung) gilt bis 6 Wochen vor Beginn des jeweiligen Ferienzeitraums (erster Ferientag). Bis zu diesem Zeitpunkt wird die bereits entrichtete Gebühr in voller Höhe erstattet.
    Bei einer kurzfristigen Buchung von freien Plätzen innerhalb 6 Wochen vor dem ersten Tag des Beginns des jeweiligen Ferienzeitraums (erster Ferientag) ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Die Gebühren sind in voller Höhe zu entrichten und nicht erstattungsfähig. Im Erkrankungsfall wird die Gebühr gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung in voller Höhe, unabhängig vom Tag der Abmeldung, erstattet.

    6.2 Rücktrittsrecht des Veranstalters:
    a) Rücktritt wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung Werden die Veranstaltungskosten innerhalb der Zahlungsfrist nicht oder nicht vollständig bezahlt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Eine Mahnung oder weitere Fristsetzung ist hierzu nicht erforderlich. Der Nutzer wird schriftlich über den Rücktritt informiert. Die Buchung verfällt ersatzlos, der gebuchte Platz wird im Buchungssystem wieder verfügbar.
    b) Ausfall eines Angebots
    Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn mit Ablauf der Anmeldefrist die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist (Mindestteilnehmerzahl 6 Kinder pro Tag je Woche) oder wenn die Durchführung der Veranstaltung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist oder wird. Der Veranstalter informiert umgehend alle angemeldeten Nutzer. Ein Anspruch auf ein Ersatzangebot besteht nicht.

  7. Haftung und Ausschluss von der Teilnahme
    Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter für alle durch ihn, einen gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige durch ihn, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei durch den Veranstalter, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Betreuungspersonen Folge zu leisten. Nur dann sind die Teilnehmer im Rahmen einer Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Angebot versichert. Ansonsten übernimmt der Veranstalter hier keine Haftung. Sollte ein Teilnehmer aufgrund der Nichtbeachtung der Betreuungspersonen sich oder andere in Gefahr bringen oder den Ablauf des Ferienabenteuers massiv stören, ist ein Ausschluss der Teilnahme im Ermessen der Betreuungspersonen möglich. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Gebühr.

    Bei erheblichen Störungen des Ferienabenteuers behält sich der Veranstalter vor, den jeweiligen Teilnehmer auch für künftige Ferienabenteuer auszuschließen.